DE-R-025-1
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, gelten im PEPPOL-Netz die deutschen Vorgaben der XRechnung: Ist als Zahlungsart eine SEPA-Lastschrift angegeben, muss die Rechnung auch die Angaben zum Einzug enthalten, also die Mandatsreferenz und das zu belastende Konto des Käufers.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung mit den Lastschriftangaben: Mandatsreferenz und IBAN des zu belastenden Kontos.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)