DE-R-T02
Validierungsmeldung
Erklärung
Sitzen Verkäufer und Käufer beide in Deutschland, muss der Speicherort eines externen Dokuments (BT-124) eine vollständige, absolute Adresse mit Schema sein (z. B. https://…). Die Regel übernimmt die XRechnung-Vorgabe BR-TMP-2 in PEPPOL; dort ist sie derzeit nur eine Warnung.
Lösung
Vollständige Adresse einschließlich 'https://' angeben; relative Pfade oder Dateinamen allein genügen nicht.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)