GR-R-002
Validierungsmeldung
Erklärung
Griechische Lieferanten müssen ihren vollständigen Namen so angeben, wie er im griechischen Handelsregister (G.E.MH.) als juristische Person oder im Steuerregister als natürliche Person eingetragen ist.
Lösung
Vollständigen registrierten Namen ergänzen.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)