GR-R-008-3
Validierungsmeldung
Erklärung
Enthält die Rechnung eines griechischen Verkäufers einen Belegverweis mit der Beschreibung ##INVOICE|URL##, muss dieser auch die Internetadresse (URL) angeben, unter der die Rechnung abrufbar ist. Hier fehlt sie oder ist leer.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, deren Verweis die Internetadresse der Rechnung enthält.
Gilt für
- PEPPOL BIS (UBL)