PEPPOL-EN16931-R040
Validierungsmeldung
Erklärung
Sind bei einem Abschlag oder Zuschlag ein Grundbetrag und ein Prozentsatz angegeben, muss der Betrag Grundbetrag × Prozentsatz / 100 ergeben; Abweichungen bis zu 0,02 durch Rundung sind zulässig. Fehlt der Betrag, wird er als 0 gerechnet.
Lösung
Bitten Sie den Verkäufer um eine korrigierte Rechnung, in der Betrag, Grundbetrag und Prozentsatz zusammenpassen. Prüfen Sie, welcher Wert stimmt, bevor Sie die Rechnung buchen. Der Fehler entsteht in der Regel in der Rechnungssoftware des Verkäufers, nicht bei der Eingabe.
Gilt für
- XRechnung (UBL)
- XRechnung (CII)
- PEPPOL BIS (UBL)